ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (Stand Jänner 2012) |
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen die im Rahmen unseres Unternehmens erbracht werden. Auch alle zukünftigen Geschäfte werden, wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht übermittelt werden sollten, nur unter der Bedingung ihrer Geltung abgeschlossen und erfüllt. Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall gültig. Lieferung Die Auslieferung der Ware erfolgt, mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung, nach unserer Wahl im Zentrallager Leobersdorfer Straße 24, 2552 Hirtenberg. Die Lieferung und Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen, sowie zu den, in den jeweils gültigen Preislisten angegebenen Bedingungen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eventuelle Gewichtsangaben sind unverbindlich.
FREI HAUS per Spedition ab 4 Stück Stahlräder ab 4 Stück Aluräder Frachtkostenbeteiligung: Unter den oben angegebenen Stückzahlen sowie bei einem Nettoauftragswert unter € 130,- erfolgt die Belieferung ebenfalls frei Haus, jedoch gegen eine Kostenbeteiligung, welche auf der Faktura in Rechnung gestellt wird: Versandmöglichkeiten (alle Beträge exklusive MwSt.):
bis zu 3 Stk. LKW-Stahlräder (bei LKW-Stahlräder nur Speditionsversand möglich) € 10,00
Nachnahmen die Nachnahmegebühr beträgt € 9,-
Verpackungskostenanteil € 1,45 je Sendung.
Alle Sendungen reisen, auch bei Lieferung frei Haus, stets auf Gefahr des Empfängers. Etwaige Transportschäden sind vom Waren- bzw. Rechnungsempfänger sofort bei Warenübernahme dem Frachtführer in schriftlicher Form zu melden und bei diesem geltend zu machen. Lieferzeit Die bestätigten Lieferzeiten halten wir nach Möglichkeit ein, müssen jedoch bei Überschreitung derselben, jeden Schadenersatz ablehnen. Die Stornierung von Aufträgen auf Grund von Lieferzeitüberschreitung seitens unserer Vorlieferanten ist nur nach unserer Zustimmung möglich. Preise Die Preise sind freibleibend, enthalten keine Umsatzsteuer und Kosten der Verpackung und erhöhen sich jedenfalls mit unserer Preisliste. Sollten sich unsere Kalkulationsgrundlagen (zum Beispiel Einstandspreise, Belastungen durch Steuern, Gebühren und öffentliche Abgaben u.a.m.) erhöhen, sind wir berechtigt, bereits vereinbarte Preise zu erhöhen. Zahlungsbedingungen Der Abzug eines Skontos ist nur in der Höhe von 2% der Fakturensumme und bei Barzahlung innerhalb von 14 Tagen ab Fakturendatum zulässig. Bei Zahlungsverzug über 30 Tage nach Fakturendatum gelten Verzugszinsen in der Höhe von 2% über der jeweils gültigen Bankrate, zumindest jedoch in der Höhe von 12% p.A., zuzüglich Umsatzsteuer, vereinbart. In diesem Falle verpflichtet sich der Kunde auch sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, insbesondere die Kosten einer anwaltlichen Intervention in der durch den Rechtsanwaltstarif in der jeweils gültigen Fassung bestimmten Höhe. Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber, und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Spesen gehen ausschließlich zu Lasten des Wechselschuldners. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBI. Nr. 141/1996 zu vergüten. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten vor. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er verpflichtet sich, an uns auf unseren Wunsch seine Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung an seine Abnehmer abzutreten und den zur Wirksamkeit erforderlichen Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir sind im Falle einer Zession ferner jederzeit zur Verständigung der Abnehmer des Kunden berechtigt. Die Zustimmung zur Weiterveräußerung erlischt ohne weiters, sobald über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Unser Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden und hat uns im Falle einer Pfändung seitens dritter Personen unverzüglich hievon zu unterrichten. Gewährleistung Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich nach sofortiger Untersuchung der Ware erfolgen und den genauen Grund der Beanstandung enthalten. Wir sind bei Mängeln jeder Art – wesentlichen oder unwesentlichen, behebbaren oder unbehebbaren – berechtigt, nach unserer Wahl entweder Wandlung, Verbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Bei erfolgloser erster Verbesserung sind weitere Verbesserungsversuche zulässig. Für Qualitätsmängel im Bereich unserer Vorlieferanten bzw. Produzenten stehen wir nur in dem Maße und zu jenem Zeitpunkt ein, als unsere Vorlieferanten bzw. Produzenten hiefür aufkommen. Fahrzeugteile müssen vor Montage und Lackierung auf Passgenauigkeit auf dem jeweiligen Fahrzeugtyp geprüft werden. Räder dürfen nur auf die angegebenen Fahrzeugtypen verwendet werden. Vor Reifenmontage unbedingt Räder auf Sitz und Freigängigkeit prüfen. Bereits montierte bzw. lackierte Räder oder Fahrzeugteile können nicht retour genommen werden. Retouren werden nur nach vorheriger Absprache, schriftlicher Zustimmung und Frankoretourlieferung angenommen und eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 15% des Warenwertes in Rechnung gestellt. Die Ware muss in einwandfreiem Zustand, originalverpackt und frei von jeder Beschriftung und Bezettelung sein. Die Verwendung von nicht serienmäßigen Fahrzeugteilen hat eine behördliche Eintragung im Typenschein zur Voraussetzung. Für diese Eintragung ist für Fahrzeugteile, welche vom Fahrzeughersteller nicht freigegeben sind bzw. werden, ein Gutachten einer neutralen Stelle (Sachverständiger) von Ihren Kunden selbst zu erwirken. Wir können daher die Eintragung im Typenschein nicht generell gewährleisten. Haftung Wir haften nicht für leichte und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist betragsmäßig grundsätzlich mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist bzw. für die im Falle eines Verschuldens des Vorlieferanten bzw. Produzenten dieser zum Schadenersatz herangezogen werden kann. Die Fälligkeit des Schadenersatzanspruches tritt in diesen Fällen erst dann ein, sobald wir über diese Beträge verfügen können. Die Haftung besteht nur unserem Vertragspartner gegenüber. Dieser verzichtet hiemit ausdrücklich im voraus für alle dritten Personen (etwa Wiederverkäufer, Endverbraucher, deren Familienangehörige, Angestellte und andere Geschädigte) auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen uns. Er verpflichtet sich einen Weiterverkauf nur unter der Voraussetzung dieses Verzichtes des Käufers auf Ansprüche gegen uns vorzunehmen und haftet uns gegenüber für jegliche Versäumnisse und überhaupt für jede Leistung die wir an dritte Personen erbringen müssen.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort Wir vereinbaren in jedem Fall die Anwendung österreichischen Rechtes. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Die aufgeführten Fahrzeug/Radzuordnungen sind unverbindlich und ohne Gewähr. Technische Änderungen, Ergänzungen und Haftungsausschluss für Druckfehler bleiben vorbehalten. Wichtige Information: Alle Leichtmetallräder haben eine TÜV-Zulassung oder ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder sind mit einem Festigkeitsgutachten versehen. Dies garantiert jedoch nicht die Eintragung in den Typenschein. Vor der Reifenmontage müssen die Leichtmetallräder am Fahrzeug auf Freigängigkeit überprüft werden. Bereits montierte Räder können nicht mehr zurückgenommen werden. Technische Informationen sowie TÜV-Auflagen erhalten Sie in unserer Verkaufsabteilung. |
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